Die AGB gelten für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten gegenüber gewerblichen Auftraggebern. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist von gesetzlich zwei Jahre auf ein Jahr verkürzt. Diese AGB sind nicht anzuwenden bei Bauverträgen, also bei Werkverträgen mit fünfjähriger Verjährungsfrist für Mängelansprüche, bei denen mit der Vereinbarung der VOB Teil B die Verjährungsfrist auf vier Jahre abgekürzt werden kann (1 Block à 100 AGB).
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