Das bestehende Schornsteinfegergesetz wird von der europäischen Kommission als europarechtswidrig angesehen. Bemängelt wird insbesondere, dass es ausländischen Anbietern nicht ermöglicht wird, Schornsteinfegertätigkeiten auf dem deutschen Markt anzubieten. Deswegen wurde die Bundesregierung bereits im Jahr 2002 zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nachdem es in den folgenden Jahren nicht gelang, die Bedenken der Kommission auszuräumen, legte die Bundesregierung zur Vermeidung einer Verurteilung wegen EG-Vertragsverletzung im September letzten Jahres einen Referentenentwurf vor, der in geringfügig abgewandelter Form am 12.3.2008 als Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens beschlossen und damit in das parlamentarische Verfahren gegeben wurde. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
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Neuregelung des Schornsteinfegerwesens: Informationssammlung
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