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Nicht zahlen: Zahlungsaufforderungen des Deutschen Instituts für Umwelt und Gewerbe (DIfUG)
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Der ZDH informiert, dass in letzter Zeit vermehrt Handwerksbetriebe von einem „Deutschen Institut für Umwelt und Gewerbe (DIfUG)“ angeschrieben werden.
Dieses Schreiben besteht aus zwei Seiten, zunächst einer Information über Verbesserungen der Energieeffizienz sowie zur Minderung des CO2-Ausstoßes. In dem Schreiben wird auf eine ab September 2009 beginnende bundesweite Umfrage über die Einspareffekte in den Unternehmen hingewiesen, im Fall einer erfolgreichen Umsetzung würden die Betriebe im Anschluss an diese Studie das Zertifikat „Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ erhalten.

Daneben befindet sich ein Hinweis auf weitere Informationen auf der Website www.difug.de. Die zweite Seite enthält eine Zahlungsaufforderung, mit der ein Betrag in Höhe von 130,90 € angewiesen werden soll.

Nach Eigenaussage des DIfUG auf seiner Website handelt es sich bei diesen Briefen um ein „unverbindliches Angebot“: „Erst durch die Bezahlung der Pro-Forma-Rechnung nehmen Sie unser Angebot an, und wir werden Sie, wie nachstehend beschrieben, beraten“.

Der ZDH weist darauf hin, dass es sich bei dem Institut um kein staatliches Institut, sondern um eine privatwirtschaftliche GmbH handelt und dass keinerlei rechtliche Verpflichtung zur Bezahlung des angeforderten Betrages für die angeschriebenen Betriebe besteht.

Den Nutzen, eine Beratungsleistung, die in Zukunft erfolgen soll, vorab zu bezahlen, sollte jeder Unternehmer sorgfältig prüfen.

Der ZDH hat diesen Vorgang bereits zur weiteren Prüfung an die Wettbewerbszentrale bzw. den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weitergeleitet.

  • ISH Messe Report 2009