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Keine Angst vorm „schwarzen Mann“
Er ist traditionell der Glücksbringer zur Jahreswende und wer ihm zufällig auf der Straße begegnet, der betrachtet dies als gutes Omen: der Schornsteinfeger.
Künftig wird an seiner Stelle öfter auch ein SHK-Profi ans Werk gehen. Etwa wenn es um die Wartung von Schornsteinen oder um die Durchführung wichtiger Mess- und Prüfverfahren geht.
Was bedeutet das für den Hauseigentümer?
Tätigkeiten werden neu verteilt. Neben ihren gebührenpflichtigen Kernaufgaben dürfen Schornsteinfeger bestimmte Tätigkeiten auf eigene Rechnung ausüben, die nicht direkt zu ihrem Berufsfeld gehören. Dazu zählt etwa die Beratung von Hauseigentümern bei Energiefragen. Während Schornsteinfeger also zunehmend die Grenzen ihrer eigentlichen Aufgaben überschreiten, sehen die Gesetze und Verordnungen auch wichtige neue Tätigkeitsfelder für SHK-Installateure oder Heizungsbauer vor.
SHK-Fachbetriebe werden in die Lage versetzt, Emissionsmessungen, Sicherheitsprüfungen oder Kehrtätigkeiten an Feuerungs- und Lüftungsanlagen durchzuführen.
Interessenkonflikte vermeiden
Komplizierte Regelungen sollen verhindern, dass es zu unerlaubten Interessenskollisionen kommt: So darf etwa ein Bezirksschornsteinfeger keine Heizanlage genehmigen, an deren Lieferung oder Einbau er direkt oder indirekt beteiligt war.
Alles aus einer Hand
In der Praxis macht es sicher Sinn, wenn der SHK-Profi nach einer von ihm durchgeführten Schadstoffmessung direkt die notwendigen Nachbesserungen an der Heizanlage vornimmt. Die „Personalunion“ bei derlei Aufgaben spart also – richtig genutzt – Zeit und Geld.
Beratung vor Ort bietet der Innungsfachbetrieb.