Schäden durch Frost vermeiden

Extreme Kälte kann wasserführende Leitungen beschädigen und die Bausubstanz angreifen.

– das kann teuer werden …

Wenn die Temperaturen über einen längeren Zeitraum im Minusbereich liegen, ist die Gefahr groß, dass Wasserleitungen, Heizungsrohre oder auch die Solarleitungen Schaden nehmen. Alle wasserführenden Leitungen sind bei Frost gefährdet. Meist bildet sich zunächst ein kleiner Eispfropfen, dann kann das Wasser nicht mehr fließen und schließlich friert die ganze Leitung ein. In abgesperrten Leitungsabschnitten oder beim Einfrieren von zwei Seiten kann das Rohr dabei leicht platzen.

Frostschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen am Haus.

Jährlich bersten in Deutschland mehr als eine Million Leitungen. Doch Gebäude- und Hausratversicherungen kommen nicht für Frostschäden auf, wenn die Heizung nicht zumindest im Frostschutz-Modus läuft. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) empfiehlt den Hauseigentümern daher, Heizungs- und Wasserleitungen rechtzeitig frostsicher zu machen.

Vorsicht im Außenbereich

Einige Maßnahmen dafür sollten bereits vor Einbruch der Kälteperiode getroffen werden. Zunächst gilt es, vor dem ersten Frost alle Leitungen zu restlos zu entleeren und auszublasen, die zu Wasserhähnen im Außenbereich führen. Bei diesen Leitungen ist die Gefahr besonders groß, dass darin enthaltenes Restwasser gefriert. Dabei dehnt sich das Eis aus, die Leitungen bersten. Bei einsetzendem Tauwetter sickert das Wasser schließlich ins Mauerwerk ein. Eine gute Alternative sind frostsichere Außenzapfstellen. Die Leitung zur Außenzapfstelle muss auch zur Winterzeit durchströmt sein, z. B. durch über eine angeschlossene Spüle oder einen Spülkasten.

Heizung nie ganz abstellen

Doch nicht nur Leitungen mit Außenanschluss sind bei Frostgefahr betroffen. Wenn die Räume nicht ausreichend beheizt werden, kann das Wasser auch in den Rohren im Innenbereich gefrieren. Fenster, die permanent auf Kippstellung stehen, vergrößern diese Gefahr. Im Schadensfall können Wände, Fußböden, Decken und die Inneneinrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden. Hauseigentümer sollten daher die Heizanlage bei Kälte und Frost nie ganz abstellen und die Raumthermostate nicht schließen, sondern auf kleiner Stufe  - mindestens in der Frostschutz-Funktion – öffnen. Vorsicht ist besonders bei Ölbrennern geboten: Niedrige Temperaturen können die Konsistenz des im Öl enthaltenen Paraffins verändern. Mögliche Folge: Ölleitungen verstopfen, die Heizung fällt aus.

Heizanlage bei Kälte und Frost nie ganz abstellen

Um dem Einfrieren bei Frost vorzubeugen sollten Hausbesitzer die Heizung auch in den Räumen aufdrehen, die nicht bewohnt sind. Zudem ist es ratsam, sogar bei Abwesenheit die Wohnräume ausreichend zu beheizen

Damit die Heizungsanlage stets zuverlässig und auch unter extremen Witterungsbedingungen läuft, ist eine regelmäßige Wartung durch den SHK-Innungsfachbetrieb erforderlich. Adressen von qualifizierten Betrieben finden Sie in der Handwerkersuche.

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