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Regenwassernutzung
In vielen Neubaugebieten ist die Regenwassernutzungsanlage in der Bauleitplanung vorgesehen. Aber auch die Nachrüstung in Altbauten bei Modernisierungen kann dem Kunden empfohlen werden, da sie Betriebswasser für Toilettenspülung, Gartenbewässerung und Wascheinrichtungen liefern kann.
Regenwassernutzungsanlagen sind beim Gesundheitsamt meldepflichtig. Die Trinkwasserverordnung, die AVBWasserV und die kommunalen Abwassersatzungen sind zu berücksichtigen.
Für entsprechende Beratung sowie Instandhaltung und Wartung einer modernen Regenwassernutzungsanlage sollte man unbedingt einen SHK-Fachbetrieb einschalten. Der Fachbetrieb garantiert für den ordnungsgemäßen und einwandfreien Bau und Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage.