St. Augustin, Februar 2010 Hauseigentümer, die ihr Gebäude mit Gas beheizen, sollten die Gasleitungen einmal im Jahr überprüfen. Das empfiehlt die Technische Regel für Gasinstallationen. Die Sicht-kontrolle der Gasinstallation kann vom Betreiber selbst vorgenommen werden. Allerdings ersetzt diese oberflächliche Prüfung nicht die Wartung, Inspektion oder Instandhaltung der Anlage. Diese müssen von einem Fachunternehmen des Sanitär-, Heizungs- und Klima-handwerks durchgeführt werden. „Gasinstallationen verlangen ein Höchtsmaß an Sicherheit. Ihre Überprüfung gehört deshalb in die Hände des Fachhandwerks“, sagt Franz-Josef Heinrichs vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Nur geschulte Installateure dürften Arbeiten an den sicherheitssensiblen Gasanlagen ausführen. „Die Gebrauchsfähigkeit der Anlage vom Hausanschluß, über die Rohleitungen und Absperreinrichtungen bis zum Heizkessel wird durch den Heizungsbauer sichergestellt. Er allein kann Mängel feststellen und auch gleichzeitig beseitigen.“
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima empfiehlt deshalb allen Betreibern von Gastinstallationen in Wohngebäuden einen regelmäßigen „Gas-ganz-sicher-Check“. Dieses schnelle Verfahren zur Überprüfung der Anlagensicherheit wird von geschulten Handwerks-unternehmen angeboten. Weiterführende Informationen mit einer automatisierten Handwerkersuche unter www.wasserwaermeluft.de.
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03/2010 Sichere Gasleitungen: eine Aufgabe für das Fachhandwerk
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Verpflichtung der Hauseigentümer und Betreiber – Inspektion, Wartung und Instandhaltung nur durch Installateurbetriebe
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