Für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Der Bund-Länder Ausschuss "Gewerberecht" hat sich in seiner Frühjahrssitzung mit der Frage beschäftigt, wann ein selbständiges Gewerbe in einem solchen Fall vorliegt. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass Indiz für die selbständige Gewerbeausübung die Installation auf einem fremd genutzten Gelände ist. Nicht erforderlich sei eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaik-Anlage auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werde.
Der Ausschuss weist vorsorglich darauf hin, dass die Gewerbeanzeige in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Anmeldung des Vorsteuerabzugs stehe. Der Gewerbebegriff im Steuerrecht sei bereichsspezifisch zweckgebunden und mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung nicht identsch. Die gewerberechtliche Einordnung des Betriebs von Photovoltaikanlagen wird deshalb durch die vom Bundesfinanzministerium vorgenommene umsatzsteuerliche Einstufung der Tätigkeit nicht präjudiziert.
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Photovoltaik-Anlage: Gewerbeanmeldung erforderlich
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