Am 1. Januar 2008 ist das bundesweit erste Gesetz zur Regelung über erneuerbare Wärme in Kraft getreten.
Das Gesetz schreibt bei Neubauten in Baden-Württemberg zumindest einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien vor (z.B. Sonnenenergie, Erdwärme, Wärmepumpen, Biomasse). Im Bestand wird ab 2010 ein 10 prozentiger Anteil vorgeschrieben, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten unseres baden-württembergischen Landesverbands.



