Das Bundesumweltministerium hat Mitte Oktober 2007 die Anhörung der Länder und Verbände zum Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes eingeleitet.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses von Meseberg vom 24. August 2007 für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm. Als Teil dieses Gesamtkonzepts ist es das Ziel des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes, den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu erhöhen. Durch die Nutzung Erneuerbarer Energien können fossile Brennstoffe eingespart sowie der Ausstoß schädlicher Treibhausgase und die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten verringert werden. Das Gesetz soll daher die Pflicht einführen, bei der Wärmeversorgung von Gebäuden verstärkt auf Erneuerbare Energien zurückzugreifen. Ein gesetzlich abgesichertes und aufgestocktes Förderprogramm soll diese Nutzungspflicht flankieren; zugleich soll es Gemeinden und Gemeindeverbänden ermöglicht werden, den Anschluss an ein Wärmenetz vorzuschreiben.
(Quelle: BMU)
Der ZVSHK wird als anhörungspflichtiger Verband die Position des SHK-Handwerks deutlich machen. Mehr dazu in Kürze.
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Entwurf Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
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