Am 1. Oktober endete die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Seitdem ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten der Bedarfsausweis verpflichtend, wenn der Bauantrag gestellt worden war, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat und zwischenzeitlich keine Maßnahmen durchgeführt wurden, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.
Für jüngere Gebäude gilt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ab dem 1. Januar 2009.
Qualifizierte Gebäudeenergieberater des SHK-Handwerks finden Sie hier!
Energiepass
[Quicklink: wwl-2034]
Hier finden Sie in der Rubrik Heizung Ihren qualifizierten Heizungs-Check-Fachbetrieb!
© 2012 - Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)





