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Gesetzliche Verordnungen pro Klimaschutz
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Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung werden zusammengeführt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002.

Zu den vorrangigen energiepolitischen Zielen in der BRD gehören die Ressourcenschonung und die Energieeinsparung. Dazu wird die EnEV, durch die der Niedrigenergiehausstandard und niedrige Energiekennzahlen für den Wohnungsbestand eingeführt werden sollen, einen bedeutenden Beitrag leisten.

Die EnEV wird Höchstwerte für den Einsatz an Primärenergie (Jahres-Primärenergiebedarf) festlegen, der zur Deckung des Jahresbedarfs an Heizwärme und Warmwasser notwendig ist. Damit wird eine Bewertung des Verbrauchs energetischer Ressourcen und den damit verbundenen CO2-Emissionen vorgenommen. Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs ist es notwendig, neben den Gebäudeeigenschaften zusätzlich die Anlagentechnik und den eingesetzten Energieträger zu berücksichtigen.



Mit der EnEV werden die beiden bisherigen Verordnungen, die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung, zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt. Dabei ist die EnEV mehr als die Summe der beiden Einzelverordnungen, da nunmehr auch die energetischen Eigenschaften der gesamten Anlagentechnik qualitativ bewertet werden.

Die Berücksichtigung des Einflusses der Gebäudeplanung als auch der Anlagenplanung auf den Primärenergiebedarf von Gebäuden ermöglicht eine sinnvolle Kombination von Wärmedämmaßnahmen und energieeffizienter Anlagentechnik unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten.

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