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Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Neues Anwendungsschreiben des Bundesfinanzmisteriums
 

Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG veröffentlicht, welches das Schreiben vom 26.10.2007 überarbeitet.

Das Schreiben beschäftigt sich unter III. mit der Anwendung des § 35a EStG auf handwerkliche Leistungen. Es enthält einige hilfreiche Erläuterungen, insbesondere wird noch einmal klargestellt, dass Barzahlungen nicht absetzbar sind, selbst wenn diese vom Leistungserbringer (Handwerker) ordnungsgemäß verbucht wurden oder die Barzahlung durch eine später veranlasste Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung ersetzt wird.

Die Bezahlung der Handwerkerleistung vom Konto eines Dritten ist hingegen nicht schädlich.

Das Schreiben finden Sie unten als Download.

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