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Welche Heizkessel können wann etikettiert werden?
Das Altanlagenlabel wird an Heizkesseln für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW angebracht. Näheres regelt das geänderte Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).
Der Gesetzgeber hat zeitliche Vorgaben für die Etikettierung alter Heizkessel gemacht.
Die gesetzliche Regelung zur zeitlichen Vorgabe der Etikettierung ist zu beachten (vergl. die Tabelle aus Anlage 3 zu § 16 Absatz 2 EnVKG).
Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung: Ab den folgenden Jahren kann das Etikett durch die in $ 16 Absatz 1 genannten Berechtigten auf Heizgeräte der nachstehenden Baujahre angebracht werden. Die Tabelle wird durch Anklicken vergrößert.
Quelle: BMWi