Vereinfachend ausgedrückt wird der hydraulische Abgleich und damit alle Bauteile, die für den hydraulischen Abgleich benötigt werden, gefördert. Dazu gehören voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler und Strangventile.
Ebenfalls gefördert wir des Einstellen der Heizkurve (Planungsleistung), der Einbau eines Pufferspeichers oder separater Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik.
Seit dem 1. August 2016 wird der hydraulische Abgleich mit einem lukrativen Zuschuss gefördert: 30 Prozent der Nettokosten werden erstattet. Wie Sie von der neuen Förderung profitieren können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die wichtigsten Punkte zur Förderung auf einen Blick
„Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischem Abgleich“ – so heißt die neu in Kraft getretene Förderrichtlinie offiziell. Sie ist das wichtigste Förderprogramm für den hydraulischen Abgleich. Mit diesem Programm profitieren Sie doppelt von der Optimierung: zum einen durch die geringeren Heizkosten und zum anderen durch den staatlichen Zuschuss. Wenn Sie die Förderung beantragt haben und diese bewilligt wurde, erhalten Sie einen „nicht rückzahlbaren Zuschuss“ von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie bekommen also 30 Prozent Ihrer Kosten vom Staat erstattet. Wenn die hydraulische Optimierung beispielsweise 800 Euro kostet, zahlt der Staat Ihnen 240 Euro. Zu beachten ist allerdings, dass die Fördersumme anhand des Netto-Rechnungsbetrags berechnet wird – also ohne Mehrwertsteuer. Begrenzt wird der Förderanteil, wenn der Maximalbetrag von 25.000 Euro erreicht wird. Eine sehr hohe Summe, die im Einfamilienhaus kaum ausgeschöpft werden dürfte.
Förderung in 5 Schritten beantragen:
1. Registrierung über die BAFA-Website www.bafa.de
2. Automatisch Bestätigung mit individueller Vorgangsnummer erhalten
3. Fachhandwerker nimmt Pumpentausch vor
4. Einzelne Rechnung für förderfähige Maßnahme geben lassen
5. Innerhalb von sechs Monaten nach Registrierung Nachweise beim BAFA einreichen
Die zuständige Bewilligungsbehörde für die „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischem Abgleich“ ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wenn Sie die Förderung beantragen möchten, können Sie sich seit August 2016 über das Formular auf www.bafa.de registrieren. Wichtig: Dies müssen Sie tun, bevor Sie die hydraulische Optimierung beauftragen. Sie erhalten dann eine automatische Eingangsbestätigung mit einer persönlichen Vorgangsnummer. Erst wenn Sie diese erhalten haben, können Sie den hydraulischen Abgleich und ggf. weitere Maßnahmen durchführen lassen.
Zu beachten ist, dass die Eingangsbestätigung noch keine offizielle Bewilligung ist. Sie müssen den Abgleich also zunächst selbst zahlen und können dann, wie auf dem Portal des BAFA beschrieben, die entsprechende Rechnung online oder per Post einreichen, sodass der Antrag im nächsten Schritt geprüft werden kann. Die Handwerkerrechnung wird als unterschriebene Kopie eingereicht. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine separate Rechnung über förderfähige Arbeiten handelt, die keine anderen Maßnahmen wie beispielsweise Sanitärarbeiten umfasst. Auch ist wichtig, dass Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der
Registrierung stellen.
Außer dem Bund, den Ländern und deren Einrichtungen dürfen mit wenigen Ausnahmen alle Privatpersonen und Unternehmen die „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischem Abgleich“ beantragen. Wie erwähnt, muss sich der Antragsteller zunächst auf www.bafa.de registrieren lassen. Um gefördert werden zu können, müssen Sie den hydraulischen Abgleich an Heizsystemen durchführen lassen, die seit mehr als zwei Jahren installiert sind. Nicht gefördert werden Maßnahmen in Neubauten und Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Förderrichtlinie beinhaltet nämlich die Pflicht, dass alle „wesentlichen Tätigkeiten“ von Fachkräften ausgeführt werden müssen.
Vorsicht bitte:
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