
Förderbedingungen beachten
Die Maßnahmen müssen...
- im Gebäudebestand durchgeführt werden,
- auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sein,
- pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.
- Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
- Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen (zum Beispiel aus dem Marktanreizprogramm) ist nicht möglich, ebenso die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§35 a Absatz 3 EStG).
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