KfW-Programm "Altergerecht umbauen" (455-B)

Barrierereduzierung wird wieder gefördert und die Mittel für Einbruchschutz wurden aufgestockt!

Ab sofort können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragt werden. Im Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" stehen wieder Fördermittel für barrierereduzierende Maßnahmen zur Verfügung. Zudem hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz erhöht.

Dabei ist dringend zu beachten: Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden!

Private Eigentümer und Mieter können nun wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zur Verfügung stehen 75 Mio. Euro. Zudem erhöht das Bundesinnenministerium (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Mio. Euro. Bislang standen 50 Mio. Euro für die Einbruchschutzförderung bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage für den Einbruchschutz.

Im August 2017 waren die KfW-Zuschüsse zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bad und im Wohnumfeld gestoppt worden, da die Haushaltsmittel erschöpft waren.

Jetzt können aber wieder Anträge für barrierereduzierende Maßnahmen gestellt werden. Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Zuschüsse ermöglichen älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und sollten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage erhalten.

Weiterführende Informationen halten die KfW (www.kfw.de) und Ihr Innungsfachbetrieb bereit.