Dringlich werden Veränderungen, wenn man plötzlich für eine gewisse Zeit oder dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Mehr Bewegungsraum, Platz für Hilfsmittel und für pflegende Personen werden benötigt. Vermeidung von Stolperstellen und bequem erreichbare Ablagen auch im Sitzen sind gefragt.
Muss schnell gehandelt werden, so sind Anlaufstellen besonders hilfreich, die Ihnen persönlich oder online beratend zur Seite stehen und Wege der finanziellen Förderung aufzeigen. Schon die richtigen kleinen Veränderungen können große Wirkung haben, die sich in jedem Badezimmer, ob groß oder klein, umsetzen lassen.
Vor Ort berät Sie der Fachbetrieb des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks.
Stolperfreiheit, angenehme Wärme, gute Beleuchtung und hilfreiche Farbkontraste – viel lässt sich ohne große Maßnahmen erreichen:
Rutschfeste Fliesen und Beläge geben Sicherheit auch bei nassen Füßen.
Sie wollen die Fliesen erneuern: Fragen Sie nach der Rutschhemmungsklasse (mindestens R10B oder höher).
Statt einer Erneuerung der Fliesen kann nachträglich und ohne großen Aufwand eine Antirutsch-Beschichtung auf Fliesen, Dusch- oder Badewannenboden aufgetragen werden. Diese Maßnahme können Sie entweder selbst umsetzen, oder Sie beauftragen eine Fachperson.
Eine weitere Möglichkeit bieten aufklebbare Antirutsch-Streifen.
Handtuchhalter oder Duschstangen können bei stabilen Wänden gleich so geplant werden, dass sie auch als Haltegriffe genutzt werden können.
Haltegriffe in der Dusche, an der Badewanne, neben dem Waschbecken und der Toilette können fest montiert werden.
Alternativ bieten sich Haltegriffe mit Saugnäpfen an. Halte- und Stützgriffe sowie Handläufe sollten rutschfest sein und in der passenden Höhe und im richtigen Winkel angebracht sein.
In Deutschland gibt es viele kleine Badezimmer. Auch auf kleinstem Raum lässt sich mit guter Planung mehr Bewegungsraum erreichen. Bodengleiche Duschen ohne Schwellen und mit wegklappbaren Duschwänden oder mit Vorhängen schaffen besonders in schmalen Bädern Platz. Bei Nichtnutzung nehmen die Duschen einen minimalen Raum ein und bieten so Freiraum.
Eine kleinere Waschmaschine und Schränke mit ausziehbaren Schubladen oder Türen (sogenannte Apothekerschränke) sind weitere Möglichkeiten. Gut erreichbare Ablagen sollten kippsicher sein, damit sie bei verstärkter Nutzung stabil stehen bleiben. Ein Stockhalter kann für kleines Geld dafür sorgen, dass der Stock oder eine Gehhilfe nicht im Weg liegt.
Ein sicheres und bequemes Badezimmer ist ein Gewinn für Mieter und Vermieter. Vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten, wie z.B. den Einbau einer bodengleichen Dusche, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Nach § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung verlangen, wenn eine bauliche Veränderung der Wohnung zur behindertengerechten Nutzung beiträgt. Es sollte unbedingt eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, in der festgelegt ist, welche Veränderungen vorgenommen, ob Kosten aufgeteilt und beim Auszug rückerstattet werden.
Wichtig ist auch, dass der Vermieter schriftlich darauf verzichtet, beim Auszug des Mieters von diesem den ursprünglichen Zustand des Bades wiederherstellen zu lassen.
Nehmen Mieter ohne Zustimmung Eingriffe in die Bausubstanz vor, drohen Abmahnungen und sogar die Kündigung sowie die Kosten für den Rückbau.
20 Prozent der Arbeitskosten der Handwerker bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten steuerlich geltend machen.
Für Barriere-Reduzierung orientiert an der DIN 18040-2 bietet die KfW-Förderung unabhängig vom Alter einen Kredit und Zuschüsse. Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.kfw.de
Hilfsmittel (z. B. Haltegriffe im Bad oder auch Dusch-WC) werden – bis auf eine kleine Zuzahlung – von den gesetz-lichen Krankenkassen bezahlt, wenn damit beispielsweise einer drohenden Behinderung vorgebeugt oder eine Behin-derung ausgeglichen werden kann.
Hilfsmittelverzeichnis:
http://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de
Menschen mit einem Pflegegrad können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro von der Pflegeversicherung beantragen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, so kann die Pflegekasse maximal bis zu 16.000 Euro für notwendige Wohnraumanpassung zahlen.
Weitere Informationen bieten Ihnen:
Wohnberatungsstellen, spezialisierte Handwerker für Sanitär-Heizung-Klima, Pflegestützpunkte können Ihnen hilfreiche Tipps geben, aber auch Angehörige oder Freunde, die in ähnlichen Situationen Erfahrungen gesammelt haben.
Hier finden Sie nähere Informationen, wer Sie vor Ort beraten kann:
Ein barrierefreies Badezimmer ist für alle komfortabel, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen. Viele Anregungen für die schöne, bequeme und sichere Gestaltung Ihres Badezimmers bieten Ihnen:
Zum Download: die Broschüre "Das Badezimmer wird sicher, praktisch und bequem!"