Einwandfreies Trinkwasser

Wasser ist ein Grundnahrungsmittel für den Menschen.

Ein Trinkwasser-Check gibt Sicherheit.

Trinkwasser ist Genuß pur.

Daher sollte es regelmäßig überprüft werden, empfiehlt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Der ZVSHK gibt Hinweise, wie die Installationen überprüft werden können und welche wichtigen Hygiene-Regeln im Umgang mit dem Trinkwasser zu beachten sind.

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, seinen Beitrag zur Sicherheit der Trinkwasser-Installationen im Haus zu leisten. Dies liegt in seinem eigenen Interesse. Wer will schon Schäden, Mietminderungen oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen riskieren. Am sichersten ist es, dieser Pflicht zusammen mit einem Fachhandwerker nachzukommen.

Dichte Leitungen

Leitungs-Lecks können unter anderem durch Korrosion älterer Trinkwasserleitungen aus Metallwerkstoffen, etwa verzinktem Stahl, entstehen. Verantwortungsbewusste Hausbesitzer achten auf feuchte Wände, nasse Decken oder Böden. Mittels Leckortungsgeräten findet der Fachhandwerker die Ursache, so dass er den Schaden beheben kann. Entscheidend sind rechtzeitiges Eingreifen und regelmäßige Kontrolle – so lassen sich Rohrbrüche vermeiden.

„Bleifreie“ Leitungen

Bis 1973 wurden zum Teil noch Bleirohre installiert. Blei belastet das Trinkwasser und gefährdet die Gesundheit. Besitzer älterer Häuser können selbst feststellen, ob Bleileitungen installiert sind: Das silbergraue Material ist weich und lässt sich mit einem Messer leicht einritzen. Bleileitungen sollten schnellstmöglich gegen Installationen aus Kupfer, Edelstahl oder Kunststoff ausgetauscht werden. Als Sofortmaßnahmen empfiehlt der ZVSHK, längere Stillstandszeiten des Wassers in den Leitungen zu vermeiden und die ersten Liter des Wassers nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu nutzen.

Legionellen-Belastung ausschließen

Zu warmes Kaltwasser über 25 Grad, zu kühles Warmwasser unter 50 Grad, zu lange Verweilzeiten des Wassers im Rohrsystem: Unter solchen Bedingungen können sich Krankheitserreger im Trinkwasser bilden. Die bekanntesten – aber nicht die einzigen – sind Legionellen. Die Infektion erfolgt über das Einatmen von Keimen beim Duschen. Laut ZVSHK kann jeder Nutzer die Einstellung der Speichertemperatur auf 60 Grad selbst überprüfen. Außerdem ist darauf zu achten, dass an allen Zapfstellen regelmäßig Wasser entnommen wird.

Beratung und Kontrolle

Dauerhafte Sicherheit und Hygiene im häuslichen Leitungsnetz gewährleistet der „Trinkwasser-Check“. Er wird von spezialisierten Innungsbetrieben des Sanitär- und Heizungshandwerks angeboten. Hausbesitzer erhalten Prüfprotokolle und Prüfsiegel und können das Lebensmittel Nummer Eins weiter in vollen Zügen genießen.

Adressen von Betrieben, die zur Durchführung der Prüfungen berechtigt sind, gibt es über die „Handwerkersuche“.

Wasser kommt, Wasser geht

Ob Zähne putzen, Hände waschen oder duschen – für fast alles, was wir im Badezimmer zu erledigen haben, brauchen wir Wasser. Und auch sonst ist der tägliche Trinkwasserverbrauch mit etwa 130 Litern pro Bundesbürger nicht ohne. Hier lohnt es sich oft, über alternative Konzepte nachzudenken, die den Verbrauch und damit die Kosten langfristig senken. Wer beispielsweise Regenwasser oder sogenanntes Grauwasser in die Wasserversorgung einbindet –  zum Beispiel für die Toilettenspülung oder die Gartenbewässerung – spart bares Geld. Denn für die Wassermenge, die zwei Mal genutzt wird, sind nur jeweils einmal die Trink- und Abwassergebühren fällig.

Apropos Abwasser: Eigenheimbesitzer sollten nicht nur überlegen, woher das Wasser kommt, sondern auch, wohin es abfließt. Denn Leckagen durch Risse oder einwachsendes Wurzelwerk sind gar nicht so selten. Ein regelmäßiger Abwasser-Check durch den SHK-Fachbetrieb vor Ort schützt vor bösen Überraschungen und teuren Reparaturen, denn die Versicherung kommt meist nicht für den Schaden auf.

Jetzt durchklicken: Die Abfragestrecke zur Wartung der Trinkwasserinstallation des Serviceportals SHK.

Wasser im Blick behalten

Die ohnehin gute Trinkwasserqualität in Deutschland wird dank der novellierten Trinkwasserverordnung (2. Änderungsverordnung von 12/2012) noch strenger überwacht. Ziel ist, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus einer Verunreinigung des Trinkwassers ergeben können. Grenz- und Richtwerte zur Reinheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch wurden entsprechend verschärft. Da die Wasserqualität an den Entnahmestellen im Haus gemessen wird, haben nicht nur die Wasserwerke eine Verantwortung bei Lieferung des Wassers, sondern auch der Hausbesitzer, denn verunreinigte Leitungen und Wasserhähne können die Qualität des einwandfrei gelieferten Trinkwassers auf den letzten Metern noch dramatisch verschlechtern. Um den Forderungen des Gesetzgebers zu genügen und um die Gesundheit der Bewohner zu schützen, empfiehlt es sich, einen Trinkwasser-Check durch einen Fachbetrieb des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk durchführen zu lassen. Dieser ermittelt das individuelle Nutzerprofil, untersucht den Hausanschluss, die Armaturen und Rohrleitungen und entwickelt gemeinsam mit dem Hauseigentümer Lösungen, falls die Trinkwasseranlage gewartet oder saniert werden muss.

Vermieter in der Pflicht

txn. Mieter müssen sich darauf verlassen können, dass das Trinkwasser auch in der hohen Qualität aus dem Hahn kommt, in der die Wasserversorger es bis zum Hausanschluss oder Übergabepunkt liefern.

Die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers in der Trinkwasserverordnung wurden verschärft um die Gesundheit des Verbrauchers vor nachteiligen Einflüssen zu schützen. Die Anforderungen an Grenz- und Richtwerte, sowie der neue technische Maßnahmenwert für Legionellen wurden so festgelegt, dass das Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen – auch von Säuglingen und Kleinkindern – lebenslang getrunken werden kann, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu besorgen/erwarten ist.

Ziel ist es auszuschließen, dass sich aufgrund der eingesetzten Materialien, großen Stagnationszeiten und ungünstigen Temperaturverhältnissen eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität an der Entnahmestelle ergeben kann. Für viele Vermieter bedeutet dies, dass sie nach Festlegung und Einbau der entsprechenden Probenahmestellen jährlich einen akkreditierten Fachmann beauftragen müssen, der Wasserproben entnimmt und diese untersuchen lässt. Das zuständige Gesundheitsamt gibt hierzu Auskunft und nennt entsprechende Probenehmer. Bei Fragen zur Installation der vorgeschriebenen Entnahmestellen hilft der SHK-Fachbetrieb vor Ort weiter.

Nutzen Sie auch das Serviceportal SHK: Mit ausgewählten Angaben zur Ihrer Haustechnik erhält der passenden Fachbetrieb in Ihrer Nähe Ihre unverbindliche Anfrage.